2021 berichteten wir über die ersten Schritte der EU zum Recht auf Reparatur. Jetzt ist daraus ein Gesetz geworden. Wir erklären, was sich für Smartphone, Waschmaschine & Co. konkret ändert.
Bereits 2021 berichteten wir hier über die ersten zaghaften Schritte der EU in Richtung eines Rechts auf Reparatur. Fünf Jahre später ist daraus ein handfestes Gesetz geworden – höchste Zeit für ein Update.
Am 25. Juni 2026 hat der Bundestag mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Grünen das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie (EU) 2024/1799 verabschiedet, kurz darauf passierte es den Bundesrat. Damit setzt Deutschland die europäische „Recht-auf-Reparatur-Richtlinie“ um, für die die EU allen Mitgliedstaaten eine Frist bis zum 31. Juli 2026 gesetzt hatte – ein Stichtag, der inzwischen verstrichen ist.
Was ändert sich konkret?
Verbraucher*innen bekommen einen direkten gesetzlichen Anspruch gegenüber dem Hersteller auf Reparatur – und zwar auch dann noch, wenn die Gewährleistung längst abgelaufen ist. Das gilt allerdings nicht für alle Produkte, sondern nur für die, die im Anhang II der Richtlinie aufgeführt sind: Waschmaschinen und Wäschetrockner, Geschirrspüler, Kühlgeräte, elektronische Displays wie Fernseher, Staubsauger, Server, sowie erstmals auch Mobiltelefone und Tablets. Hersteller dürfen die Reparatur nur ablehnen, wenn sie faktisch unmöglich ist, und müssen Ersatzteile künftig bis zu zehn Jahre lang vorhalten und innerhalb von 14 Tagen liefern. Wichtig für alle, die in eigenverantwortlichen Werkstätten wie unserem Repair Café reparieren lassen: Ein Hersteller darf die Reparatur nicht mehr allein deshalb verweigern, weil zuvor schon jemand anderes am Gerät gearbeitet hat. Genau diese Grauzone hatten wir in unserem Artikel von 2021 noch als großes Schlupfloch beschrieben – sie ist damit geschlossen.
Auch für die Gewährleistung selbst gibt es eine neue Regel: Wer sich bei einem Mangel für eine Reparatur statt für ein Ersatzgerät entscheidet, bekommt für dieses Produkt zwölf Monate zusätzliche Gewährleistung obendrauf – gerechnet ab dem Tag, an dem das reparierte Gerät zurückkommt. Damit lohnt sich Reparieren finanziell noch etwas mehr als Austauschen.
Um Reparaturbetriebe leichter auffindbar zu machen, richtet die EU-Kommission außerdem eine europäische Online-Plattform für Reparaturen ein, auf der Verbraucher*innen künftig nach Werkstätten in ihrer Nähe suchen können sollen.
Ein Wermutstropfen bleibt: Einen bundesweiten Reparaturbonus gibt es weiterhin nicht, bezahlen müsst ihr die Reparatur also selbst – wo es trotzdem noch regionale Zuschüsse gibt, haben wir in einem separaten Artikel zusammengefasst. Immerhin: Die Richtlinie verpflichtet jedes EU-Land dazu, ab Sommer 2026 mindestens eine Fördermaßnahme fürs Reparieren anzubieten, sodass hier in den kommenden Monaten noch Bewegung zu erwarten ist.
Weitere Informationen unter:
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw26-de-reparatur-1191040
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2026_Foerderung_Reparatur_von_Waren.html

