Recht auf Reparatur

Wofür Aktivist*innen und Reparierende bereits seit vielen Jahren kämpfen, kommt langsam endlich in der Politik an: Das Recht auf Reparatur. Seit Anfang März gilt in der EU der als „Recht auf Reparatur“ bezeichnete Zusatz der Ökodesign-Richtlinie (2009/125/EG), welcher regelt, dass Kühlschränke, Spülmaschinen, Waschmaschinen, Fernseher und einige weitere Geräte zukünftig leichter und länger reparierbar sein müssen.

Ersatzteile wie beispielsweise Sprüharme, Dichtungen oder Besteckkörbe bei Geschirrspülern müssen abhängig vom jeweiligen Produkt sieben, acht oder zehn Jahre lang (nach Auslaufen der Produktlinie) verfügbar sein und innerhalb von 15 Werktagen geliefert werden können, damit Verbrauchende ihr defektes Gerät selbst oder mit Hilfe von Expert*innen reparieren können. Damit stellt die Regelung einen wichtigen ersten Schritt weg von (geplanter) Obsoleszenz hin in Richtung Kreislaufwirtschaft dar. Von einem universellen Recht auf Reparatur sind wir aber noch weit entfernt.  

Herstellende müssen die zur Reparatur benötigten Anleitungen und bestimmte Ersatzteile nämlich laut Richtlinie lediglich „fachlich kompetenten Reparateuren“ zur Verfügung stellen, ohne, dass dieser Begriff genauer definiert ist. Würden sie ihre Ersatzteile nur an ihre eigenen Partner ausliefern, hätte das die Folge, dass Reparaturen am Ende teuer bleiben könnten. Auch die Lieferfrist wird von Verbrauchenden bemängelt, da es gerade bei täglich notwendigen Geräten wie Kühlschränken oder Spülmaschinen kaum zumutbar ist, drei Wochen auf die Ersatzteile zu warten.

Darüber hinaus sind besonders ressourcenintensive und kurzlebige Produkte wie Smartphones und Laptops durch die Richtlinie noch nicht erfasst. Allerdings plant die EU bis Ende des Jahres weitere Vorschriften, die auch Handys und etwa Ladekabel umfassen sollen. Jedoch sollte sich die Bundesregierung nicht auf EU-weite Regelungen verlassen, sondern lieber proaktiv reparaturfördernde Maßnahmen für Deutschland umzusetzen. Als Vorbild hierfür können andere EU-Staaten dienen: So hat Frankreich einen Index eingeführt, der besonders reparaturfreundliche Produkte kennzeichnet und in Schweden zahlen Verbrauchende sogar weniger Mehrwertsteuer, wenn sie ihre großen Elektrogeräte reparieren oder Ersatzteile kaufen wollen.

 

Weitere Informationen unter:

https://de.euronews.com/2021/03/01/waschine-fernseher-fon-recht-auf-reparatur-tritt-in-kraft

https://www.derstandard.de/story/2000125210314/was-das-recht-auf-reparatur-bringen-soll

https://runder-tisch-reparatur.de/was-bisher-geschah/